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Kannibale darf doch im Kino metzeln
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Wird spät für seine mutige Rollenwahl belohnt: Thomas Kretschmann in "Rohtenburg" (Foto: Senator)
Das hat der Bundesgerichtshof entschieden - und das Aufführungsverbot für den umstrittenen Film "Rohtenburg" aufgehoben. Thomas Kretschmann spielt darin einen Mann, der nach einer Bekanntschaft übers Internet einen anderen entmannt, ermordet, zerstückelt und schließlich verspeist. Das Ganze filmt er mit einer Videokamera.
Vorlage dazu war der weitgehend identische Kriminalfall um den damals 41-jährigen Armin Meiwes. Dieser hatte zwar zunächst durchgesetzt, dass der Film nicht in deutsche Kinos gelangen dürfe, weil er sein Persönlichkeitsrecht verletze. Aber das oberste Gericht der Bundesrepublik hat nun festgestellt, dass die Kunstfreiheit wichtiger einzuschätzen ist und grünes Licht für einen Kinostart gegeben. Den genauen Termin wird der Filmverleiher Senator demnächst bekannt geben. "Rohtenburg" ist auf mehreren Festivals mit Preisen ausgezeichnet worden und gilt nicht nur wegen des zugrundeliegenden Kriminalfalls als bahnbrechend.
sun, Karlsruhe, 27.05.2009, 14:00
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