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Rechtestreit

"Star Wars": George Lucas verliert 20-Mio.-Klage um Sturmtruppen-Helme

Sie sehen ganz ähnlich aus wie Darth Vaders Maske, nur in weiß…

Teurer Streit um die Großansicht

Teurer Streit um die "Star Wars"-Helme (Foto: Fox)

Damit steht man auf jeder Kostümparty im Mittelpunkt: Die Maske der imperialen Sturmtruppen aus den "Star Wars"-Filmen lässt jedem Jedi-Sympathisanten das Blut in den Adern gefrieren.

Knapp 3.000 Dollar kostet ein solcher Helm, wenn man ihn beim britischen Designer Andrew Ainsworth kauft. Dafür hält man dann aber auch ein Original in Händen: Denn Ainsworth hat die Helme höchstselbst im Auftrag von George Lucas für die ersten drei "Star Wars"-Filme entwickelt.

Dem "Star Wars"-Erfinder ist Ainsworth' Geschäft allerdings ein Dorn im Auge. George Lucas verklagte den Kostümbildner 2009 auf 20 Millionen Dollar Schadensersatz, weil er sein Copyright durch den Verkauf der Masken verletzt sah. Der Regisseur verlor den ersten Prozess, war aber anschließend bis vors oberste britische Gericht gezogen.

Majestätsbeleidigung!

Nun hat das Supreme Court entschieden, dass Ainsworth die Sturmtruppen-Helme weiter verkaufen darf. Die Begründung des Richters: Die Helme seien nicht, wie von George Lucas behauptet, künstlerische Skulpturen, sondern funktionale Bestandteile eines Filmkostüms. Damit fallen Sie nicht unter des Film-Copyright, das Lucas hält.

Ein herber Rückschlag für George Lucas, der mit seiner "Star Wars"-Trilogie den Verkauf von Merchandise-Artikeln zu Filmen als erster im großen Stil praktizierte - inzwischen ist dies eine der wichtigsten Einnahmequellen für die Filmindustrie. Zwar kann Lucas die Einbußen finanziell sicher locker verkraften, aber das Urteil kratzt auch ein wenig an seinem Image als Pionier professioneller Filmvermarktung.

Boris Sunjic, London, 27.07.2011, 14:57
 
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